Einverständnis Sorgeberechtigter bei Umzug eines Kindes
Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Formulare
- Einverständniserklärung Sorgeberechtigte (1,62 MB)