Feuerwerk

Wenn Sie als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/in pyrotechnische Gegenstände nach § 23 der 1. Sprengstoffverordnung abbrennen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt für:

pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember,
pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, nur im Freien verwendbar) dürfen von Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

Private Kleinfeuerwerke können in Thüringen ab sofort per Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 23.05.2011 nur noch für „herausgehobene, außergewöhnliche Anlässe“ genehmigt werden.

Wenn Sie in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ein Kleinfeuerwerk mit solchen Feuerwerkskörpern abbrennen wollen, müssen Sie einen Antrag auf  Ausnahmegenehmigung stellen. Die regional zuständige Stelle finden Sie im Serviceportal Thüringen. Zuständigkeitsfinder

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis über eine das Schadensrisiko „Feuerwerk“ abdeckende Haftpflichtversicherung für den Durchführenden (Bestätigung des Versicherungsunternehmens)
Zustimmung der zuständigen Ordnungsbehörde zum Abbrennen des Feuerwerks

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle eingehen.

Rechtsgrundlage: § 24 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz – 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV)

Was sollte ich noch wissen?

Verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern und besonders (brand-) gefährdeten Objekten.

Merkblatt private Kleinfeuerwerke



Zuständige Mitarbeiter

Nicole Pietsch Zimmer: 108 Telefon: 036021-98219 E-Mail Adresse: n.pietsch@stadt-nhh.de
Stephanie Biniok Zimmer: 109 Telefon: 036021-98254 E-Mail Adresse: s.biniok@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21 Standort Erfurt
Anschrift:
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Telefon: +49 361 573831-000
Fax: +49 361 573831-062

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

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