Sanierungsrechtliche Genehmigung

Die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen, OT Schlotheim hat ein ausgewiesenes Sanierungsgebiet. Dieses umfasst folgende Straßen: Steinweg, Krautgasse, Teilbereich Pf.-Bonh.-Str., Teilbereich Hohgang, Herrenstraße, Pferdemarkt, Ratsstraße, Teilbereich Schlossstraße, Weidanger, Markt, Marktgasse, Flachsmarkt , Viehstraße, Erfurter Straße, Laubgasse, Teilbereich Gartenstraße, Teilbereich Sondershäuser Straße. Die Stadt Schlotheim bedient sich eines Sanierungsbüros (Wohnstadt Thüringen) zur Beratung der Bauherren und zur Betreuung der Bauvorhaben.

Hinweis:

Für alle baulichen Veränderungen am Grundstück (Wohngebäude, Nebengebäude, Hofflächen sowie Einfriedungen) ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Hierzu ist ein formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksbezeichnung (Flur, Flurstück) und einer kurzen verbalen Darstellung des Vorhabens bzw. einer Skizze bei uns abzugeben. Nach Stellungnahme durch das Sanierungsbüro erhalten Sie die sanierungsrechtliche Genehmigung mit entsprechender Stellungnahme und Bedingungen.

Das Sanierungsbüro erreichen Sie unter folgender Anschrift:

Wohnstadt Thüringen
Herr Martin Günther
Tel. 03643/879153

Fax. 03643/879115

Freiherr-vom-Stein-Allee 7

99423 Weimar



Zuständige Mitarbeiter

Andrea Brüsch Zimmer: 210 Telefon: 036021-98214 E-Mail Adresse: a.bruesch@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Bauamt
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

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