Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Das Standesamt kann eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, beurkunden. Dies kann sowohl vor der Geburt (pränatale Vaterschaftsanerkennung) als auch nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Rechtsgrundlagen für die Vaterschaftsanerkennung sind §§ 1592 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),      § 19 Einführungsgesetz zum BGB (EGBEG), sowie §§ 27 und 44 Personenstandsgesetz (PStG).

Unterlagen

Für die Vaterschaftsanerkennung werden folgende Unterlagen der Eltern benötigt:

– Personalausweise

– erweiterte Meldebescheinigung der Mutter

– Geburtsurkunden

– Geburtsurkunde des Kindes, falls dieses bereits geboren ist

Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.

Gebühren

Mit der Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt werden keine Gebühren erhoben.



Zuständige Mitarbeiter

Kristin Langermann Zimmer: 110 Telefon: 036021 98237 E-Mail Adresse: k.langermann@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Ordnungs- und Personenstandswesen
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

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