Verlust von Dokumenten

Der Inhaber eines Ausweises (Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass) hat den Verlust unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.

Liegt kein gültiges Dokument mehr vor, so ist unverzüglich ein neues Dokument zu beantragen (siehe Personalausweise/Reisepässe)

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist sofort möglich.

Abholung/Zustellung:

persönlich
vertretungsweise mit Vollmacht (Abholung PA oder RP)

Gebühren:   siehe Gebühren Personalausweise und Reisepässe.

Die Gebühr ist grundsätzlich bei der Beantragung zu entrichten.

Sie benötigen:

Geburts- oder Heiratsurkunde im Original

1 neues Passbild, Größe 35 mm x 45 mm

Personalausweis oder Reisepass (wenn noch vorhanden)

Hinweis:

Das wieder Auffinden eines verloren gegangenen Dokumentes ist unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.

Rechtsgrundlage:

§ 27, Nr. 3 PAuswG

§ 15, Nr. 3 PassG


Formulare

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Zuständige Mitarbeiter

Mandy Handwerk Zimmer: 107 Telefon: 036021-98251 E-Mail Adresse: m.handwerk@stadt-nhh.de

Zuständiges Amt

Stadtverwaltung
Nottertal-Heilinger Höhen
Einwohnermeldeamt
Markt 1, OT Schlotheim
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Tel: 036021-98-0
Fax: 036021-98220
Mail: post@stadt-nhh.de

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