Wohngeldantrag

In der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen liegen alle notwendigen Formulare zur Beantragung von Wohngeld aus.

Unterschieden werden folgende Anträge:

– Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) – für Mietwohnungen

– Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) – für Eigentumswohnungen und Eigenheime

– Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen

– Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag.

Diese Anträge können jeweils als Erst-, Weiterleistungs- oder Erhöhungsantrag gestellt werden.

Bitte beachten Sie

Da die Bearbeitung der Anträge ausschließlich durch den Fachdienst Bürgerservice des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen erfolgt, können Auskünfte nur hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen erteilt werden.



Zuständige Mitarbeiter

Kristin Langermann Zimmer: 110 Telefon: 036021 98237 E-Mail Adresse: k.langermann@stadt-nhh.de

Zuständige Institution

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

Bürgerservice
Brunnenstraße 97
99974 Mühlhausen

Bürgerservice Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

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